Limitednews – Aktueller Newsletter
Limited News – Vol. 10 – ISSN 1755-8026
Inhalt:
• Limited für ein Jahr gratis – Schöne Bescherung
• Dormant Accounts – Mit einem Bein im Gefängnis
• Steuern sparen mit Einkaufsgesellschaften
• Gekaufte Titel im Namen Ihrer Limited
• 50 Euro sparen durch Vorbestellung
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Limited für ein Jahr gratis -
Eine schöne Bescherung für Abonnenten
Eine Limited kostenlos. Und zwar Limitedgründung gratis und die gesamten Kosten für das erste Jahr (Registered Office, Secretary etc.) sind bereits bezahlt. Das ist unser Weihnachtsgeschenk für alle Newsletterabonnenten. Wir hatten ja bereits im Blog angekündigt, dass wir ab 1.1. einwöchige Sonderaktionen anbieten und zwar für Neuabonnenten (ab Relaunch) und für Altabonnenten, die sich seit 1.12. im Forum registriert haben. Stichtag für diese Aktion war der 26.12. Im Blog hatten wir auch ausdrücklich Limited gratis geschrieben. Wer also nicht nur unser Blog liest, sondern auch so clever ist den Empfehlungen darin zu folgen, der kann in der ersten Januarwoche seine – für ein Jahr kostenlose – Limited erhalten. Ohne wenn und aber, versteckte Kosten oder ähnliches. Die Limited ist absolut gratis und kostenfrei für ein Jahr. Haben Sie dann keine weitere Verwendung mehr für die Limited so nimmt der Anbieter, mit dem wir diese Aktion zusammen durchführen, diese Limited für Sie kostenfrei zurück und der Fall ist für Sie erledigt. Sollten Sie die Limited weiter benötigen liegen die Kosten bei rund 300 Euro im Jahr. Natürlich können Sie aber auch jederzeit innerhalb des Jahres oder nach dessen Ablauf die Limited zu einer anderen Agentur umziehen, wenn diese günstiger ist. Sie sind hier in keinster Weise gebunden. Denn eine solche Bindung wäre weder fair, noch wäre Ihre Limited dann kostenlos, weil Sie dann ja in den Folgejahren “nachzahlen” würden. Deshalb also keinerlei Bindung. Sie können die Limited jederzeit schließen, die betreuende Agentur wechseln etc.. Es ist uneingeschränkt Ihre Limited. Mit der Sie dasselbe tun können wie mit einer für 300, 500 oder 1000 Euro gekauften Limited.
Bedauerlicherweise haben Tausende den Blogbeitrag gelesen, sich aber nicht zu einem absolut kostenfreien und unverbindlichen Abo entschieden. Schade, denn dieses Paket ist mindestens 180 Euro wert. Aber gut für die vielen, die sich diese Chance nicht engehen liessen.
Zum Hintergrund dieses Angebotes und warum es wirklich kostenlos ist. Wie Sie wissen ist Limitednews zwar organisatorisch als Ltd. gegründet, aber als Non Profit Organisation ausgelegt. Das heisst niemand bei Limitednews erhält ein Gehalt oder eine sonstige Vergütung. Auch eine “Gewinnausschüttung” an die Aktionäre gibt es nicht. Alle arbeiten ehrenamtlich mit. Personelle Verflechtungen mit Anbietern gibt es seit dem Relaunch zum 1.12. nicht mehr, womit die Unabhängigkeit weiter gestärkt wurde. Auch bisher wurden ja Tests extern erstellt um Einflussnahmen auszuschliessen.
Da wir aber, wie Sie wissen – in Kooperation mit den jeweils besten Anbietern – eine Reihe von Produkten auf unserer Seite offerieren, erhalten wir hieraus natürlich auch “Mengenrabatte”, die wir direkt als Preisnachlässe an Sie weitergeben und natürlich auch selber nutzen, sowie Provisionen wenn bestimmte Umsatzgrössenordnungen erreicht werden. Diese geben wir – über solche Aktionen – in voller Höhe wieder an Sie zurück. Lediglich die Kosten für den Webserver, Computer und Software sowie die Jahreskosten der Limited werden abgezogen. Davon abgesehen fliessen wie gesagt alle Provisionen an Sie, die Abonnenten, zurück. Wenn Sie davon und den hohen Rabatten profitieren wollen, die wir durch die gebündelte Nachfrage erzielen, dann sollten Sie noch in dieser Sekunde ein für Sie völlig kostenfreies und unverbindliches Abo bestellen. Bitte clicken Sie dazu hier Denn die nächste Aktion steht schon Anfang Februar an und der Stichtag dafür ist der 25.1.. (Bitte clicken Sie dazu hier…. )
Um Ihre kostenlose Limited gratis für ein Jahr anzufordern senden Sie bitte eine E-Mail von der E-Mail-Adresse unter der Sie sich als Abonnent registriert haben an: limitedgratis@limitednews.com. Wir setzen uns dann wegen der benötigten Daten für die kostenlose Gründung Ihrer Limited mit Ihnen in Verbindung.
Allen die eine kostenlose Limited ergattert haben unseren Glückwunsch und für alle, die diesmal leer ausgegangen sind, die Empfehlung sofort ein kostenfreies Abo zu bestellen. Hier geht es zur kostenlosen Registrierung
Allen unseren treuen Lesern wünschen wir ein erfolgreiches Jahr 2012 bei bester Gesundheit. Mögen Ihre Wünsche wahr werden!
Ihr Limitednews-Team
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Dormant Accounts – Mit einem Bein im Gefängnis
Eine der Pflichten Ihrer Limited ist es einmal im Jahr die Bilanz (Accounts) beim Register und der Steuerbehörde einzureichen. Wie schon an anderer Stelle auf dieser Site ausgeführt hat die Nichteinreichung bzw. nicht pünktliche Einreichung der Accounts die Löschung Ihrer Limited und empfindliche finanzielle Strafen zur Folge. Nun gibt es in England mehrere Formen der Accounts. Die
- Dormant Accounts
- Abbreviated Accounts ohne Audit
- Full Accounts ohne Audit
- Full Accounts mit Audit
sowie einige Mischformen. In der Praxis sind für die typische Limited mit Gewinnen unter 300.000 Pfund im Jahr (rund 350.000 Euro beim aktuellen Wechselkurs) nur die Abbreviated Accounts relevant, bei denen auch kein Audit erforderlich ist.
Die meisten Agenturen empfehlen dagegen für rein in Deutschland tätige Limited sogenannte “Dormant” Accounts einzureichen, da die Limited ja in UK keine Geschäftstätigkeit entfalten würde und somit Dormant = schlafend sei.
Was ist nun von dieser Argumentation zu halten, warum tun diese Agenturen das und was sagen die Strafverfolgungsbehörden dazu?
Zuerst einmal ist die Gesetzeslage hier glasklar und völlig unzweideutig: Dormant Accounts dürfen nur dann eingereicht werden, wenn die Gesellschaft während des gesamten Jahres weltweit keinerlei Geschäftstätigkeit ausgeübt hat. Wenn die Gesellschaft keinerlei Einnahmen gehabt hat und keinerlei Ausgaben, die über die reinen “Selbsterhaltungskosten” der Limited hinausgehen. Also Registered Office, Secretary und ggfs. Steuerberatung.
Das heißt in der Praxis, dass Dormant Accounts nur eingereicht werden dürfen, wenn die Firma ein reiner “inaktiver” Mantel ist, der für spätere Verwendung gegründet aber niemals aktiv genutzt wurde. Dies kann unter Umständen auch noch für Holding Companies gelten, solange diese keine Einnahmen aus Dividenden, Royalties etc. erzielen und rein Beteiligungen an eigenen Firmen verwalten. Also Holdings mit Anteilen an “fremden” Firmen können nicht dormant sein.
Damit ist unzweifelhaft klar, dass das Einreichen von Dormant Accounts für in Deutschland aktive Firmen illegal ist.
Doch warum sollten denn Gründungsagenturen ihren Kunden einen so völlig falschen Rat geben?
Die Antwort ist ganz einfach: Faulheit und Geldgier.
Schauen wir uns an, was in der Praxis passiert. Accounts müssen einmal im Jahr eingereicht werden. In der Regel wird der Eigentümer der Limited damit seine Agentur beauftragen. Der Hauptgrund bei ihm ist ebenfalls Bequemlichkeit und mangelnde Zeit sich mit den Vorschriften eines anderen Landes in einer fremden Sprache auseinanderzusetzen. Ein normaler Unternehmer hat wichtigeres zu tun, nämlich Geld zu verdienen. Und da er in Deutschland seinen Steuerberater diese Dinge erledigen lässt und für UK nicht noch einen zusätzlichen, eigenen Steuerberater (Accountant) beauftragen und bezahlen will, lässt er die Agentur dies “kostengünstig” erledigen.
Die Agentur steht nun vor einem Dilemma. Berät sie den Kunden richtig, so dass dieser Abbreviated Accounts einreicht, so muss sie dazu umfangreiche Unterlagen ausfüllen (insgesamt rund 15-20 Seiten incl. Directors Report, Computations, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, etc.), was einen erheblichen Zeitaufwand verursacht. Dazu müssen auch vom Kunden eine Reihe von Daten erfragt werden. Es ergeben sich Rückfragen etc. Der Kosten- und Zeitaufwand hierfür liegt bei mindestens 250 Pfund. Accountants berechnen in der Regel 25-50 Pfund pro Monat plus die Accounts selber. Doch nicht nur der Zeitaufwand ist ein Thema. Erstellt die Agentur die Accounts so haftet sie natürlich auch für jeden Fehler den sie dort ggfs. einbaut. Und wie jeder weiss, der sich schon einmal mit Steuerrecht beschäftigt hat, ist nichts leichter als das.
Dormant Accounts hingegen sind buchstäblich in einer Minute erstellt. Es sind keine Daten vom oder Rückfragen beim Kunden notwendig und es besteht keinerlei Haftungsrisiko für die Agentur.
Stellen wir uns nun die Frage: Erheblicher Zeitaufwand und Haftungsrisiko für sagen wir einmal 300 Euro oder eine Minute Zeitaufwand ohne jegliches Risiko für sagen wir mal 50 Euro (beides sind gängige Sätze), was würden Sie da vorziehen. Während die Agentur einen Satz Abbreviated Accounts erstellt und dafür 300 Euro erhält, könnte Sie in der gleichen Zeit zwischen 60 und 120 Dormant Accounts abwickeln.
Also 300 Euro mit Haftungsrisiko oder 3.000 bis 6.000 Euro ohne Haftungsrisiko in der gleichen Zeit. Seien Sie ehrlich, für welche Variante würden Sie sich entscheiden? Wem es also nur ums Geld geht und nicht um eine langjährige für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit wird Ihnen immer sagen Sie sollen Dormant Accounts einreichen.
Natürlich ist das illegal und strafbar aber das Risiko liegt voll bei Ihnen und nicht der Agentur. Es ist unstrittig, dass die Einreichung von Dormant Accounts für eine in Deutschland oder sonstwo weltweit aktiv tätige Firma in UK eine Straftat darstellt. Von Urkundenfälschung bis zu Steuerhinterziehung um nur die wesentlichsten zu nennen.
Das könnte Ihnen aber eigentlich relativ egal sein, da Sie ja nicht in UK leben und die englischen Strafverfolgungsbehörden deshalb wahrscheinlich darum kein grosses Aufhebens machen würden. Da lt. deutschem Gesetz alle von Deutschen im Ausland begangenen Straftaten auch in Deutschland verfolgt werden und die deutsche Seite diese Dinge nicht so “relaxed” sieht, dürften Sie sich aber auf entsprechende Strafverfolgung in Deutschland gefasst machen müssen sobald in Ihrer Limited eine Betriebsprüfung stattfindet und der Prüfer diesen Umstand feststellt und moniert. Dies wird allerdings in der Regel nicht vor Ablauf von 5-6 Jahren nach Gründung Ihrer Limited der Fall sein, so dass es sich dann “lohnt”. Denn in diesem Fall läge dann ja nicht eine einzelne falsche Erklärung vor, sondern eine Serie von Urkundenfälschungen etc. Wäre also der mögliche Strafrahmen für eine Einzeltat noch ein einfacher Strafbefehl, könnten Serientäter dies nicht mehr so einfach abmachen.
Wenn Sie sich den Unterschied in den Kosten von rund 250 Euro pro Jahr / 20 pro Monat / 1 pro Arbeitstag ansehen und die möglichen Konsequenzen dagegensetzen, so kann ich mir nicht vorstellen, dass ein ehrbarer Kaufmann dieses Risiko eingehen würde. Denn auch ein missliebiger Konkurrent, verärgerter Geschäftspartner/Freund etc. kann Sie jederzeit hinhängen oder gar erpressen (Haben wir alles schon von Lesern gehört). Wollen Sie dieses Risiko wirklich eingehen?
Wenn also Ihre Limited nicht tatsächlich nur leblos im Regal lag = inaktiver Mantel sondern auch nur in der geringsten Form aktiv war, so sollten Sie zu Ihrer eigenen Absicherung auf der Einreichung von Abbreviated Accounts für Ihre Limited bestehen.
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Steuern sparen mit Einkaufsgesellschaften
Bis zu 300.000 Pfund Gewinn (ca. 350.000 Euro) beträgt der Steuersatz in UK bekantermaßen nur 20 % und somit nur gut die Hälfte dessen was in Deutschland fällig würde. Wenn Sie also die Hälfte Ihrer Steuerlast sparen wollen, dann ist der Weg über Grossbritannien ein legaler Weg für kleine und mittlere Firmen.
Wir hatten ja bereits im letzten Newsletter die generellen Möglichkeiten der Steuerersparnis über England angesprochen und möchten hier und in den nächsten Newslettern einige Beispielgestaltungen etwas detaillierter durchgehen. Vorausgeschickt sei, dass es nichts umsonst gibt. Um Steuersparmöglichkeiten nutzen zu können, müssen Sie einen gewissen Aufwand betreiben. D.h. Sie benötigen ein Büro, in dem Ihre Firmenunterlagen physisch aufbewahrt werden, ein Bankkonto und eine englische Festnetztelefonnummer die vor Ort beantwortet wird. Das alles kostet 100 Pfund im Monat. Ihr Steuersparpotential pro Monat sollte also um einiges höher sein als dieser Betrag damit es sich für Sie auch lohnt.
Im folgenden schauen wir uns das Thema Steuern sparen über Einkaufsgesellschaften einmal näher an.
Sehr gut ist dies geeignet für Firmen, die Waren aus dem Ausland importieren. Sei es aus der EU, Amerika oder Asien. Aber es geht auch bei Einkäufen in Deutschland für den Verbleib im Land. Schauen wir uns aber zuerst einmal den Normalfall an. Sie kaufen Produkte, Dienstleistungen (z.B. Übersetzungen, Call Center Leistungen, Websitegestaltung, Design etc.) bei einer Firma ein, die nicht in Deutschland sitzt. Hier ein Beispiel:
| 20.000,-€ | sagen wir ist Ihr Einkaufspreis aufs Jahr gerechnet |
| 60.000,-€ | ist was Sie Ihren Kunden berechnen |
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| 40.000,-€ | wäre somit Ihre kalkulatorische Spanne. Gehen wir weiter davon aus, dass |
| 20.000,-€ | anteilig die Kosten für Marketing, Transport, Büro, Gehälter etc. betragen, womit |
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20.000 Euro als Nettogewinn – vor Steuern – verbleiben.
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| 7.740,-€ | wäre somit die typische Steuerlast, die Sie in Deutschland zu tragen hätten. |
Nun schauen wir uns an was passiert, wenn Sie eine englische Limited als Einkaufsgesellschaft dazwischenschalten.
| 20.000,-€ | ist der Einkaufspreis, den die Limited bezahlt – genau wie Sie direkt |
| 30.000,-€ | ist, was die Limited Ihnen berechnet |
| 20.000,-€ | sind Ihre Kosten (siehe oben) |
| 60.000,-€ | berechnen Sie Ihren Kunden |
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je 10000 Euro ist damit der Bruttogewinn in Deutschland und England.
| 3.870,-€ | Steuerlast Deutschland und |
| 2.000,-€ | Steuerlast England ergeben |
| 5.870,-€ | ist die Gesamtsteuerlast bei Einsatz einer Einkaufsgesellschaft verglichen mit |
| 7.740,-€ | bei reiner Versteuerung in Deutschland ergibt |
1.870 Euro Ersparnis bei Einsatz einer Einkaufsgesellschaft
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Rechnen Sie dagegen die Kosten von rund 1.700 Euro so ergibt sich, dass die Rentabilitätsschwelle für eine solche Lösung eine “Gewinnverlagerung” von mindestens 10.000 Euro p.a. sind. Je höher die Summe, die Sie über diesen Weg verlagern können desto interessanter wird es. Wir stellen auf Anfrage gern den Kontakt zu dem einzigen uns bekannten Anbieter her, der alle gesetzlichen Voraussetzungen und OECD Richtlinien für diese Art von Gestaltungenöö erfüllt. Der Vorteil dabei, wir erhalten eine kleine Provision, die wir dann bei der nächsten Monatsaktion wieder allen Abonnenten zu Gute kommen lassen können.
Wichtig ist dabei, dass Sie einige Spielregeln einhalten. Im steuerlichen Fachchinesisch heisst das: Dealing at arms length. Oder auf gut Deutsch: Wie unter fremden Dritten. Heißt: Wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung sagen wir einmal für 10 Euro einkaufen und das ist der Preis zu dem alle einkaufen, dann haben Sie wenig Spielraum über eine Einkaufsgesellschaft. Denn die Finanzbehörden haben Vergleichstabellen. “Was andere tun”. Und diese geben eine gewisse Bandbreite vor. Bewegen Sie sich innerhalb dieser Bandbreite ist alles o.k. und niemand wird Sie z.B. mit Fragen oder gar einer Sonderprüfung belästigen. Wenn aber z.B. der Einkaufspreis den Unternehmen in Deutschland für dieses Produkt/Dienstleistung zahlen zwischen 10 und 20 Euro schwankt und Sie haben bisher direkt zu 10 Euro eingekauft, so wäre ein Einkauf zu 20 Euro über die Einkaufsgesellschaft in der “üblichen” Bandbreite. Und somit o.k.
Wie immer gibt es hier einen Unterschied ob Sie dies im kleinen oder in grossen Maßstäben (Summen) tun. Wenn dieses Modell funktionieren soll müssen Sie folgende Punkte beachten:
+ Ihre Einkaufsgesellschaft muss den OECD Richtlinien entsprechen (Keine Briefkastenadresse, Telefon und Konto)
+ Director und Shareholder der Einkaufsgesellschaft sollte nicht die Person sein, die die deutsche Käuferfirma führt.
+ Schließen Sie schriftliche Verträge ab, wie Sie dies auch mit Ihren sonstigen Lieferanten tun.
+ Stimmen Sie die Preise ab “Wie unter fremden Dritten”, analog den Referenzlisten der Steuerbehörden
+ Wickeln Sie auch ab wie unter fremden Dritten. D.h. Rechnungsstellung und echter Geldfluss von Konto zu Konto
Wenn Sie sich an diese Punkte halten, so können Sie legal Gewinne verlagern. Dies ist, wenn wie unter fremden Dritten getätigt, weder kriminell noch illegitim und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt.
Leider ist dieser Weg erst ab einer gewissen Grössenordnung gangbar, da sich der Kostenaufwand schließlich armotisieren muss. Um es an einem Beispiel aus der Praxis zu sagen: Für eine Imbissbude ungeeignet. Für den Inhaber einer Kette von Imbissbuden aber eine lukrative Lösung. Und ob sich das für Sie lohnt ist ja nun ein für Sie einfach anhand der obigen Zahlen nachvollziehbares Rechenexempel.
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Gekaufte Titel im Namen Ihrer Limited
Immer wieder werden wir mit der Frage konfrontiert, wenn ich im Internet einen “falschen” Doktor-, Adelstitel o.. kaufe, so ist mir bewusst, dass ich den in Deutschland nicht führen darf ohne mich strafbar zu machen. Aber kann ich den Dr. Titel oder Adelsnamen im Namen einer Limited verwenden und dann mit der Graf Koks von der Gasanstalt Ltd. oder der Dr. Frankenstein Ltd. in Deutschland arbeiten.
Die Antwort ist ein einfaches JA. Sie dürfen solche gekauften Titel als Namen Ihrer Limited verwenden. Allerdings ist unser Rat: Sparen Sie sich das Geld für den Titelkauf. Denn Sie können der Limited ja ohnehin jeden beliebigen Namen geben, es sei denn er verstößt gegen geltendes Namensrecht (§ 12 BGB).
Also eine von Hohenzollern Ltd. brockt Ihnen mit Sicherheit genausoviel Ärger ein wie eine Coca Cola Ltd. oder Dr. Angela Merkel Ltd.. Insofern gibt der für wenige Euro gekaufte Titel Ihnen die Sicherheit, dass Sie gegen keine Namensrechte verstossen, aber mit ein wenig Phantasie und anschliessender Recherche des Namens im Internet finden Sie schnell ein paar interessante “Titel-” Namen oder Zusätze, die Sie gefahrlos verwenden können.
Wenn Sie z.B. Klaus Meier heissen, dann können Sie problemlos eine Dr. Klaus Meier Ltd. eintragen und damit in Deutschland arbeiten. Auf Ihrer Visitenkarte kann dann stehen: Dr. Klaus Meier Ltd, Klaus Meier, Director. Strafbar wäre es allerdings wenn Sie schreiben Dr. Klaus Meier Ltd., Dr. Klaus Meier, Director und/oder sich als Dr. Klaus Meier anreden liessen bzw. den Eindruck erwecken würden als würden Sie – zu Recht – einen Doktortitel führen.
Wenn Sie jemand auf Grund des Firmennamens mit Dr. Klaus Meier anredet, müssen Sie klarstellen, dass Sie kein Doktor sind. Manche sagen dann einfach, bitte lassen Sie doch das Dr. weg oder gehen zum Du über um die formale Anrede zu vermeiden. Das halte ich für bedenklich und würde davon abraten.
Aber wenn Sie einen Phantasienamen für Ihre Limited verwenden wollen, dann steht Ihnen dies frei – sofern Namensrechte Dritter nicht verletzt werden – und Sie brauchen sich hier keinen Doktor-, Adels oder sonstigen Titel zu “kaufen”. Das können Sie gratis haben.
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Denken Sie daran, das neue Handbuch “Die Limited als Holding” kann nur noch bis zum 31.12. zum Subscriptionspreis von 98 Euro bestellt werden. Danach wird es 148 Euro kosten und leider hat der Verlag uns mitgeteilt, dass wir hier aufgrund der Buchpreisbindung keine Rabatte an unsere Abonnenten einräumen dürfen. Wenn Sie also 50 Euro sparen wollen, dann bestellen Sie bis zum 31.12. per E-Mail an Subscription@limitednews.com.
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Ein frohes und erfolgreiches Jahr 2012 und weiter viel Erfolg mit Ihrer Limited wünscht Ihnen
Ihr Limitednews-Team




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