Wenn es um die Darstellung geht, dass die Limited nicht nur eine "Briefkastenfirma" ist, also wenn diese z.B. in einer Ltd. & Co.KG tätig ist und dabei den deutschen Rechtsraum ja fakttisch nicht betritt, dann ist es in der Tat vorteilhaft, wenn die Limited auch in England über ein Bankkonto verfügt.
Sie brauchen ja nur einmal darüber nachdenken wie es ist, wenn Sie mit einer Firma zu tun haben. Auf jedem Briefbogen finden Sie neben den Pflichtangaben wie Handelsregisternummer oder Steuernummer in der Regel auch die Angabe einer Bankverbindung.
Um jetzt darzustellen, dass die Limited bei einer Ltd. & Co.KG -um beim Beispiel zu bleiben- auch tatsächlich eine juristische Person ist, welche auch "lebt" (Stichwort "lebende Firma"), dann sollte die Limited neben einer präsenten Büroanschrift auch über eine Bankverbindung in ihrem "Heimatland", also England verfügen.
Diese ist inzwischen in England nicht mehr so einfach zu bekommen, wie es noch vor Jahren war. Durch die zunehmende Terrorangst und die dadurch verschärften Geldwäschebestimmungen wird jetzt seitens der Banken bei einer Kontoeröffnung wesentlich mehr geprüft, als es noch vor wenigen Jahren der Fall war. Zudem ist es in England im Gegensatz zu Deutschland nicht so, dass man automatisch als Kunde auch der König ist bei einer Bank. Die Banken legen inzwischen eigene Maßstäbe an bei einer Kontoeröffnung und nicht jede Filliale macht auch Geschäftskonten auf. Wenn Sie also an eine solche Geschäftsstelle geraten, dann wird Ihr Antrag auf Kontoeröffnung zur Hauptstelle weiter gereicht und dort erneut geprüft, was sich mehrere Wochen hinziehen kann. Wenn Ihr eigener Wohnsitz nicht in England ist (was in der Regel beim vorgestellten Beispiel der Fall ist), müssen Sie zudem damit rechnen, von vornherein kritisch gesehen zu werden.
Nicht zuletzt, weil die Banken den Zeichnungsberechtigten gern vor Ort haben. Wurde der Kontoeröffnungsantrag abgelehnt, so sind damit die Türen für weitere Anträge bei dieser Bank und alle zu der Gruppe gehörenden Banken dauerhaft verschlossen.
Diese Darstellung soll jedoch nicht dazu dienen, Ihnen Angst zu machen oder etwas negativ darzustellen. Es ist nur eine Wiedergabe der aktuellen Realität in England.
Um auf der sicheren Seite zu sein empfiehlt es sich daher, die Kontoeröffnung über einen entsprechenden Dienstleister abzuwickeln. Einige der Agenturen bieten diesen Service fest mit an und bieten, wie der Sieger in unserem Vergleichstest, zudem eine Geld zurück Garantie an, dass die Eröffnung auch tatsächlich funktioniert.
Es ist also immer abzuwägen, wie weit Sie erstens sprachlich sicher sind, um bei der persönlichen Eröffnung bei der Bank die entsprechenden Fragen zu Ihrem Geschäft auf Englisch beantworten zu können (in der Regel dauert die Eröffnung mehr als 30 Minuten, da sehr viele Informationen abgefragt werden)und zweitens bereit sind, das Risiko einzugehen, dass der Antrag später nicht den gewünschten Erfolg bringt.
Wägt man dies sorgfältig ab und rechnet noch den Aufwand persönlich nach England reisen und dort eventuell einen oder zwei Tage vor Ort in England bleiben zu müssen, so sind die damit entstehenden Kosten für Anreise und Unterkunft sicher im Verhältnis nicht geringer, als einen entsprechenden Dienstleister einzusetzen, der diese Kontoeröffnung für Ihre Limited übernimmt.
Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, eine Bankverbindung dort zu haben, wo auch die Firma registriert ist. Denn nicht zuletzt hat man damit eine Säule geschaffen, die die spätere Darstellung, dass die Firma auch tatsächlich "lebt" und nicht nur ein Briefkasten ist, zu untermauern. |
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