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Limited News Vol.8 - ISSN 1755-8026
Treuhänder - Ja oder Nein?
Warum Zahlungen für Treuhänder meist zum Fenster hinausgeworfen sind.

 
Treuhänder werden in der Regel als eine Art "Versicherung" eingesetzt und die Kosten sind als Prämie zu sehen, die für den Schutz bzw. die Anonymität gezahlt wird. Wobei man wie bei einer Versicherung hofft diesen Schutz niemals in Anspruch nehmen zu müssen. Falls aber doch, dann soll er auch funktionieren. Und das tut er - leider - meistens nicht.
Treuhänder gibt es hauptsächlich in zwei Funktionen: 1. als Director einer Limited oder 2. als Shareholder einer Limited und/oder Kommanditist einer KG. Vor deren Einsatz sollten Sie sich immer erst einmal genau überlegen was Sie mit dem Einsatz von Treuhändern genau erreichen wollen. Denn in den meisten Fällen ist das Geld für Treuhänder zum Fenster hinaus- geworfen.
Grundsätzlich sind alle Treuhänder wertlos, die ihren Sitz in Deutschland haben, wenn die Limited dort auch tätig ist, bzw .genauso  in Österreich und Ungarn. Denn in Deutschland gilt z.B. das Außensteuergesetz, dass klar sagt, dass es bei "Auslandssachverhalten" - Sie arbeiten mit einer Limited in Deutschland, Sitz der Limited ist UK - eine erhöhte Mitwirkungs- pflicht aller Beteiligten und eine Beweislastumkehr gibt. D.h. zum einen müssen Sie - bzw. die für die Limited in Deutschland handelnde Person - aktiv daran mitwirken die Eigentumsver- hältnisse der Limited aufzudecken. Sonst drohen Strafen bis hin zur Beugehaft. Und zum anderen muss ggfs. nicht das Finanzamt Ihnen beweisen, dass die Limited Ihnen gehört, sondern Sie müssen vielmehr beweisen, dass die Limited Ihnen nicht gehört. Was unter Umständen recht schwierig sein kann. Und hier ist ein Treuhänder mit Sitz in Deutschland überhaupt keine Hilfe, denn auch der unterliegt natürlich der erhöhten Mitwirkungspflicht und wird für wenige hundert Euro kaum für Sie in Beugehaft gehen oder falls er Anwalt ist seine Zulassung riskieren. Einen in England sitzenden Treuhänder wird jedoch das deutsche Außensteuerrecht oder drohende Beugehaft wenig schrecken.
Nachdem wir nun wissen, dass ein Treuhänder keinesfalls seinen Sitz in Deutschland haben darf, weil sonst jeder Euro den Sie dafür ausgeben zum Fenster hinausgeworfen ist, schauen wir uns jetzt den Treuhanddirector und den Treuhandshareholder mit Sitz in England getrennt an:
A) Treuhanddirector
Handelt es sich bei dem Treuhänddirector um einen sogenannten Massentreuhänder, der in mehr als 10 Firmen Director ist, so ist er in der Regel den deuschen Behörden bekannt. (Steht auf einer Liste) Dann ist er gegenüber Gerichten oder Behörden für Sie wertlos. Denn er wird ggfs. sofort enttarnt und die für die Limited in Deutschland handelnde Person wird als wahrer Director/Verantwortlicher festgestellt. Mit den entsprechenden Haftungsfolgen nach deutschem Recht, wenn der Wohnsitz dieser handelnden Person in Deutschland liegt. Ggfs. können auch noch Straftatbestände hinzukommen. Und hier gilt dann die Beweislastumkehr, d.h. Sie müssen ggfs. beweisen, dass Sie nicht wirklich die Person sind, die die tatsächlichen Entscheidungen für die Limited getroffen hat. Einen Massentreuhänder erkennen sie in der Regel schon an den angebotenen Konditionen. Wer Ihnen diese Leistung für 300 bis 600 Euro p.a. anbietet, muss mehr als 10 Treuhandschaften haben um davon leben zu können. Denn selbst 600 x 10 sind nur 6.000 Euro. Und könnten Sie von 500 Euro im Monat leben, einen Geschäftsbetrieb unterhalten - d.h. ständig für den Kunden erreichbar sein -  und würden dafür noch ein Risiko tragen?  Deshalb sollten Sie - wenn Sie mit einem Treuhanddirector arbeiten - den Geiz aus- und den Verstand einschalten und unbedingt folgende Punkte beachten:
- Der Treuhanddirector darf nicht in Deutschland sitzen
- Er darf nicht in mehr als 10 Firmen Director sein
- Die Treuhandgebühr darf nicht unter 100 € im Monat liegen (1.200 € p.a.)
- Der Treuhanddirector muß bereit sein Dokumente in Ihrem Auftrag zu unterschreiben und
  bei Anfragen von Behörden "standhaft" zu bleiben. Auch bei Androhung von Beugehaft bei
  Einreise nach Deutschland und strafrechtlichen Sanktionen.
Wenn Sie sich diese Liste ansehen und kurz nachdenken ob Sie für 500 Euro im Jahr ein solches Risiko tragen würden, dann wird Ihnen schnell klar, warum ein Treuhänder, der weniger als 1.200 Euro im Jahr nimmt Ihnen im Falles eines Falles nicht helfen kann/wird. Wenn Sie eine Versicherung abschließen, so gehen Sie ja auch nicht nur nach dem Preis, sondern auch nach den Leistungen. Und eine Treuhandschaft ist nichts anderes als eine Versicherung für Sie.
B) Treuhandshareholder
Auch hier gilt viel von dem gerade zum Treuhanddirector gesagten. Allerdings ist ein Treuhandsharholder aus einem Grund für Sie  IMMMER  vollkommen wertlos, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Denn Behörden, Gerichte, Gläubiger, Ehefrauen etc. können Sie jederzeit zu einer eidesstattlichen Versicherung über Ihr Vermögen zwingen. Und da der Treuhänder ja nur vorgeschoben ist und Sie der tatsächliche Eigentümer sind, haben Sie nur zwei Alternativen:
- Sie geben zu dass Sie der Aktionär sind = Treuhandgelder zum Fenster hinaus geworfen
- Sie schwören einen Meineid = können Sie mit 3-5 Jahren Gefängnis wieder gutmachen.
Das gilt natürlich auch wenn "nominell" Freunde, Ehefrauen etc. Shareholder sind, da Sie ja letztlich die Kontrolle haben. Haben Sie die nicht, so kann Ihnen das gleiche passieren wie Bernie Ecclestone (Formel 1 Veranstalter), der hunderte von Millionen aus steuerlichen Gründen auf seine Frau überschrieb und nun verzweifelt versucht wieder an sein Geld zu kommen. Denn seine Frau hat die Scheidung eingereicht und denkt nicht daran diese Gelder wieder herauszurücken. Und bei einer Scheidungsquote von fast 50 % kann das schnell passieren.
 
Um die Besitzverhältnisse einer Limited nicht offen legen zu müssen gibt es nur zwei Wege:
a) der nicht so sichere
Sie gründen zwei Limiteds, die sich gegenseitig gehören. Kein Treuhänder ist involviert, Sie sind nicht Aktionär, können also ggfs. beruhigt schwören, dass Sie nicht Aktionär der Limiteds sind. Allerdings könnte die deutsche Seite das nach § 42 Abgabenordnung als Miß- brauch von Gestaltungsmöglichkeiten sehen. Hierzu gibt es noch kein Urteil. Sie bewegen sich also auf unsicherem Boden. Das Problem ist allerdings, wenn Sie Geld aus den Firmen entnehmen wollen, auf welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen, da Sie ja kein Aktionär sind?
b) der absolut sichere
Sie gründen eine Entity in Deutschland. Kosten ca. 100 Euro. Keine jährlichen Folgekosten, wie das ja bei dem Einsatz von Treuhändern der Fall wäre. Sie alleine kontrollieren diese Entity, die alleinige Aktionärin der Limited wird. Sie dürfen nun beeiden, dass Ihnen nichts gehört, obwohl Sie die alleinige Kontrolle haben, ohne dass Sie einen Meineid schwören müssen. Wie das geht verrät eine Studie aus dem Euromedia Verlag für 1000 Euro (Subskrip- tionspreis bis 15.2.09, danach 1.980 Euro). Es handelt sich dabei übrigens nicht um eine Stiftung, da Sie dabei ja nicht die Kontrolle hätten, denn ohne o.k. des Finanzamtes geht bei einer Stiftung gar nichts.  Da bei dieser Lösung die laufenden jährlichen Kosten für Treu- händer entfallen und dazu das "Meineidrisiko" ist diese Ausgabe schnell amortisiert. Sie können die Studie per E-Mail bestellen bei
entityln@goeuromedia.com. Wir halten dies für die einzig sichere Lösung. Außerdem sind Sie dabei von niemandem abhängig. Denn das Risiko, dass ein Treuhänder mit Ihrem "Vermögen" durchbrennt ist leider immer gegeben.
Penalties - höhere Strafen für verspätete Accounts
 
Das Companies House hat zum 1.2.2009 die Strafen für die verspätete Abgabe von Accounts drastisch erhöht. Die aktuelle Tabelle finden nachfolgend. Ziel ist es dabei  die Pünktlichkeit der Abgabe zu verbessern, da viele Accounts erst mit wesentlicher Verspätung eingereicht werden um Mitbewerbern nicht so schnell Einblick in die eigenen Zahlen geben zu müssen. Allerdings wurden nicht nur die Strafsätze an sich erhöht. Wer zwei Jahre hintereinander die Accounts verspätet einreicht zahlt automatisch die doppelte Strafe. Geben Sie die Accounts also z.B. zwei Tage zu spät ab, so kostet das nach der neuen Tabelle 150 Pfund. Passiert das gleiche im Folgejahr wieder sind es automatisch 300 Pfund. Wir können also nur raten, die Accounts möglichst schon ein bis zwei Monate eher einzureichen, da viele Einreicher dies am oder in den letzten Tagen der Frist tun. Dann sind die Server des Registers oft so überlastet, dass Sie die Dokumente digital nicht mehr rechtzeitig einreichen können und so eine Strafe fällig wird. Denn die Strafe wird ab der ersten Minute der Fristüberschreitung fällig. Da gibt es keine Schonfrist und keinerlei Ausreden/Entschuldigungen. Zu spät ist zu spät! Hier also nun der Überblick über die Änderungen, die bisherigen Penalties in Klammern:
3. Kurzmeldungen
 
Mit der Limited arbeiten - Neuauflage  Das Standardwerk für alle Limitedbesitzer und deren Berater ist am 13.1.2009 in der 12. Auflage erschienen. Es wurde vollständig überarbeitet und in vielen Bereichen ergänzt. Der Verlag bietet nun einen kostenfreien Updateservice. D.h. wer sich dafür registriert (keine Kosten !!) erhält zukünftig Korrekturen, Ergänzungen und sogar ein Exemplar jeglicher Neuauflage vollkommen kostenfrei per E-Mail zugesandt. Das E-Buch (48 Euro) können Sie als Abonnent unseres Newsletters für nur 33 Euro erhalten.  Einzelheiten dazu finden Sie hier...
 
Insolvenz in UK - Eine ausführliche Schritt für Schritt Anleitung wie man selbständig und ohne Hilfe Dritter in UK eine Privat- oder Firmeninsolvenz abwickeln und somit innerhalb von einem Jahr wieder schuldenfrei sein kann (statt in 7 Jahren in Deutschland, wo die UK- Restschuldbefreiung lt. BGH-Urteil anerkannt werden muß und die Gläubiger, incl. Finanzämtern, Ihnen alle Titel gegen Sie entwertet aushändigen müssen), bietet der Euromedia Verlag für 980 Euro an. Damit ist es möglich ohne Agenturen, die zwischen 5000 und 20.000 Euro für die Begleitung berechnen, tatsächlich in eigener Regie die Insolvenz in UK abzuwickeln. Treten doch Fragen auf, so gibt der Verlag auf in der Studie nicht behandelte Fragen jederzeit kostenfrei Auskunft. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, können Sie eine Kurzinformation anfordern unter insobroschuerenl@goeuromedia.com.
 
Geschäftsidee: E-Books zu Sachthemen und Problemlösungen werden immer beliebter, da oft nur für eine kleine Zielgruppe ausgelegt und so über Verlage und Buchhandel nicht zu realisieren. Im Internet - praktisch ohne Vertriebs- und Herstellungskosten - jedoch die Zielgruppe genau erreichen. Der Euromedia Verlag bietet die Möglichkeit sich einen eigenen Verlag aufzubauen. Dazu erhält man jedem Monat im Rahmen eines Abonnements ein zielgruppenspezifisches e-Buch. Man darf dabei den Titel ändern und sich auch selber als Autor eintragen. Vor allem aber darf man 100 % aller Verkaufserlöse behalten. Der Verlag erhält lediglich 29,95 Euro pro Monat. Das Abo ist jederzeit kündbar. Zusätzlich können Werke aus dem Euromedia Verlag - wie z.B. o.a. Studie - mit 25 % Buchhandelsrabatt für den Wiederverkauf erworben werden. Auch andere Verlage räumen Ihnen als Buchhandlung entsprechende Rabatte ein. Dabei empfiehlt es sich die Buchhandlung in Form einer Limited zu betreiben, Sitz England, da dann die Gewinne in England zu versteuern sind - mit nur 21 %. Eine Limited gibt es ja schon für 199 Euro. Wenn Sie das Euromediaabo interessiert, so senden Sie bitte eine E-Mail an aboln@goeuromedia.com für weitere Details. e-Books werden in der Regel zu Preisen zwischen 7 und 48 Euro verkauft. Je nach Thema, Exclusivität der informationen und Zielgruppe. Sie können sich hier leicht selber ausrechnen, wann und ob Sie die Abogebühr wieder verdienen. Leicht ist das natürlich, wenn Sie eine der Studien vermitteln, die 980 bzw. 1.000 (Subskriptionspreis) bzw. 1.980 Euro kosten. Denn 25 % davon bedeuten bei einer einzigen vermittelten Studie praktisch die Abogebühr für ein Jahr. Unser Tipp: Wenn Sie selber eine der Studien mit 25 % Rabatt kaufen wollen, dann melden Sie sich einfach für das Abo an und bestellen dann erst die Studie.
 
Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit dieser Geschäftsidee mit und lassen Sie uns wissen ob wir in Zukunft weitere Geschäftskonzepte vorstellen sollen oder Sie dies hier nicht für den geeigneten Rahmen halten. Danke für Ihre Unterstützung! Unsere Abonnenten haben diesen Newsletter übrigens bereits eine Woche vor der Veröffentlichung auf der Website erhalten. Diese Zeitdifferenz wird zukünftig 14 Tage betragen. Also
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